Wichtiger Hinweis zum Einbau von Sonnenschutzfolien
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise des Kraftfahrt Bundesamt (KBA)

Die durch das KBA, gemäß der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) geprüften Sonnenschutzfolien, dürfen nachträglich an der Innenseite von Kraftfahrzeugscheiben aufgebracht werden, die für die Sicht des Fahrzeugführer nicht von Bedeutung sind.
(Im Regelfall ab B-Säule nach hinten und nicht an den vorderen Seitenscheiben bzw. an der Windschutzscheibe)

Die Folie an der Heckscheibe, darf nur in Verbindung mit einem rechten Außenspiegel montiert werden.
Ein beidseitiges Bekleben der Scheibe ist nicht zulässig. Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung bzw. Scheibenverklebung aufgebracht werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folien mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
Eine derartige Anbringung ist jedoch zulässig, wenn die Folie im Bereich vor der Scheibenhalterung, Scheibeneinfassung bzw. Scheibenverklebung durchgängig eingeschnitten ist. Die Verwendung an Notausstiegen aus Einscheibensicherheitsglas von Kraftomnibussen ist zulässig.
     
Sollten Sie Ihre ABG verlegt haben, können Sie diese gerne bei uns downloaden. Schauen Sie dazu auf den ABG-Druck Ihrer Folie, klicken Sie auf den entsprechenden Download-Button und drucken Sie das ABG-Dokument aus.

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